17. Pregartner Pflanzl- und Gartlerkirtag

 


17. Pregartner

Pflanzl- und Gartlerkirtag

mit gartenbezogenem Kunsthandwerk

am 26. April 2025

von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Kirchenpark Pregarten


Information

Standgeld für Aussteller – freiwillige Spenden 
 

Besucher – Zielgruppe: 

Ein Kirtag für Garten- und Pflanzenfreunde, für Garten- und Naturliebhaber, und für Kunsthandwerksliebhaber. Besonders die Hobbygärtner sind eingeladen ihr überschüssigen Pflanzen, Ableger, Stauden, Samen, Blumen und Früchte einem großen Publikum anzubieten. Auch Liebhaber besonderer kulinarischer Schmankerl werden auf diesem Markt Spezialitäten entdecken. 
Für Speis und Trank ist gesorgt. Die Siedlervereinsfrauen laden zu Kaffee und Kuchen und zum Verweilen ein. 
Für die Kinderbetreuung sorgen in bewährter Weise die Kinderfreunde Pregarten. 
 

Aussteller: 

Auf der Ausstellungsfläche im gesamten Kirchenpark sollen Gartenfreunde alles finden, was rund um das Hobby Garten Freude macht: Pflanzen, Blumen, Zwiebeln, Bäume, Sträucher, Saaten, Gartengeräte, Gartenmöbel, Fachbücher, Gartenschmuck aus den verschiedensten Materialien, Dekoration und Zubehör, Beratung und Fachvorträge. Alles was man in einem Siedlergarten gebrauchen kann soll angeboten werden. 
 
Aufbau: Freitag, 25.04.2025 ab 12.00 Uhr oder am Veranstaltungstag ab 5:30 Uhr 
Abbau: Nach Veranstaltungsende 17:00 Uhr 
 

Teilnahmebedingungen: 

 
Anmeldung: 
Die Anmeldung mit dem beigefügten Anmeldeformular ist bindend. Anmeldung mit Anmeldeformular oder per E-Mail und Angabe der Daten an leopold.prammer@liwest.at. oder am Postweg an Siedlerverein Pregarten, Kirchengasse 4, 4230 Pregarten 
Standmieten: 
Das Standgeld wird in Form einer freiwilligen Spende kassiert. Mieten für Tische, Bänke und Verkaufsstände sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. 
Zulassung: 
Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen trifft der Veranstalter nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Platzzuteilung: 
Sie wird vom Veranstalter unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der Veranstaltung sowie des zur Verfügung stehenden Raumangebotes vorgenommen. Platzwünsche von Teilnehmern früherer Märkte werden nach Möglichkeit beachtet. Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage des zugeteilten Standplatzes zu verändern. 
Höhere Gewalt: 
Kann der Veranstalter auf Grund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht abhalten, so wird der Veranstalter unverzüglich benachrichtigt. 
Versicherung: 
Die Aussteller haben ihre Ware und Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl oder jegliche Beschädigungen auf eigene Kosten zu versichern. Ein Versicherungsschutz durch den Veranstalter ist nicht gegeben. Für Unfälle aller Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 
Installation von Strom: 
Stromanschlüsse sind nur möglich wenn sie mit der Anmeldung beantragt wurden. Für einen Stromanschluss werden 12,-- € verrechnet. 
Bewachung: 
Die Bewachung des Gesamtgeländes erfolgt verstärkt durch die örtliche Exekutive. Für Gegenstände der Standausstattung haftet der Aussteller selbst. 
Reinigung: 
Der anfallende Abfall (Schachteln, Säcke usw.) ist vom Aussteller selbst zu beseitigen. 
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehem anfertigen zu lassen und für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden. Dies gilt auch für die Presse.